Die Grundlage für das Beratungskonzepts der Städtischen Realschule Geilenkirchen ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom
8.12.1997.
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 4 Abs. 1 und § 8
Abs. 1 ADO - BASS 21 - 02 Nr. 4). Sie bezieht sich vor allem auf
Zur Intensivierung und Ergänzung der Beratungstätigkeit der Lehrer und Lehrerinnen sind an unserer Schule Beratungslehrerinnen beauftragt. Schwerpunktmäßig
sind sie
Grundsätze der Beratung
Vier Säulen bilden die Grundsätze der Beratung
Beratung ist freiwillig- Sie setzt die Zustimmung des zu Beratenden voraus.
Der Ratsuchende gibt selbst das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll.
Beratung ist vertraulich- Sie unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Berater davon. In Absprache mit dem Ratsuchenden
sollte der Beratungslehrer versuchen, unmittelbar Beteiligte und andere zuständige Personen rechtzeitig in den Beratungsprozess einzubeziehen.
Beratung ist unabhängig- Es kann keine Anweisung von außen an das Beratungsteam geben.
Beratung beachtet die jeweiligen Zuständigkeiten- Sie greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein.
Ort und Zeit von Beratung
Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Raum zur Verfügung.
Die Beratungslehrer bieten individuell Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtsstunden an. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit
informieren die Rat suchenden Schüler die betroffenen Fachlehrer. Die Fachlehrer werden gebeten den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen.
Städtische Realschule Geilenkirchen
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