Konzept

Die Grundlage für das Beratungskonzepts der Städtischen Realschule Geilenkirchen ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8.12.1997.
„Beratungstätigkeit in der Schule ist grundsätzlich ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer (§ 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 ADO - BASS 21 - 02 Nr. 4). Sie bezieht sich vor allem auf

  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege einschließlich der Berufswahlvorbereitung,
  • die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten.“


Zur Intensivierung und Ergänzung der Beratungstätigkeit der Lehrer und Lehrerinnen sind an unserer Schule Beratungslehrerinnen beauftragt. Schwerpunktmäßig sind sie

  • Ansprechpartner und Berater für Schüler, Eltern und Kollegen
  • Lernberatung
  • Mobbingprävention
  • Vermittler zwischen Schule und externen beratenden Einrichtungen
  • Mitglieder im Krisenmanagementteam
  • Ansprechpartner im Bereich Kindeswohlgefährdung
  • Kollegiale Fallberatung



Grundsätze der Beratung

Vier Säulen bilden die Grundsätze der Beratung
Beratung ist freiwillig- Sie setzt die Zustimmung des zu Beratenden voraus.
Der Ratsuchende gibt selbst das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll.
Beratung ist vertraulich- Sie unterliegt der Schweigepflicht, es sei denn, der Ratsuchende entbindet den Berater davon. In Absprache mit dem Ratsuchenden sollte der Beratungslehrer versuchen, unmittelbar Beteiligte und andere zuständige Personen rechtzeitig in den Beratungsprozess einzubeziehen.
Beratung ist unabhängig- Es kann keine Anweisung von außen an das Beratungsteam geben.
Beratung beachtet die jeweiligen Zuständigkeiten- Sie greift nicht in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder ein.

Ort und Zeit von Beratung

Für die Beratungstätigkeit steht ein nur für diese Zwecke genutzter und eingerichteter Raum zur Verfügung.
Die Beratungslehrer bieten individuell Beratungszeiten während oder außerhalb der Unterrichtsstunden an. Bei Beratungen innerhalb der Unterrichtszeit informieren die Rat suchenden Schüler die betroffenen Fachlehrer. Die Fachlehrer werden gebeten den Besuch beim Beratungslehrer zu ermöglichen.