Die Klassen 5 und 6 stellen als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit dar. Von Klasse 5 nach Klasse 6 gibt es also keine Versetzung.
Die Schülerinnen und Schüler gewöhnen sich während dieser beiden Jahre an die neue Umgebung, an das Fachlehrersystem mit einer Klassenlehrerin und/oder einem Klassenlehrer und an die Arbeitsweise der Realschule.
Der sorgfältigen Beobachtung der Schülerinnen und Schüler dienen vierteljährlich stattfindende Beratungen aller in den Klassen 5 und 6 unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer. Hierbei sollen gemeinsam mit den Grundschullehrerinnen und -lehrern Ursachen etwaiger Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten erkannt und in Zusam-menarbeit mit dem Elternhaus überwunden werden.
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen in den Klassen 5 und 6 an Ergänzungsstunden teil, um bei Bedarf an das Niveau der Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch herangeführt zu werden oder sich mit besonderen Problemen der Fächer zu beschäftigen.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten werden Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwächen (LRS) gefördert.
Am Ende der Erprobungsstufe entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Verlauf der schulischen Ausbildung der Schülerin/des Schülers an der Realschule. Die Verweildauer in der Erprobungsstufe beträgt maximal drei Jahre.
Seit dem Schuljahr 2016/17 bieten wir den Bildungsgang Hauptschulabschluss ab Klasse 7 an. Schülerinnen und Schüler, die nach der Erprobungsstufe die Realschule verlassen müssten, können somit ihre Schullaufbahn im Bildungsgang Hauptschule im gewohnten Umfeld fortsetzen.
Städtische Realschule Geilenkirchen
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